Die US-Urheberrechtsbehörde USCO definiert klare Kriterien: KI-Werke ohne menschlichen Beitrag sind nicht urheberrechtsfähig. Wenn Nutzer durch Bearbeitung und Kombination von Outputs kreativ eingreifen, könnte Urheberrecht bestehen. Wird KI nur als Werkzeug genutzt und das Werk umfangreich selbst bearbeitet, ist es eindeutig urheberrechtsfähig.
